1. Immobiliardarlehen
Ein Kredit, der zur Finanzierung von Immobilien, wie dem Kauf, Bau oder der Renovierung eines Hauses, verwendet wird. Im Gegenzug stellt der Kreditnehmer die Immobilie als Sicherheit für das Darlehen bereit.
2. Darlehensgeber (Kreditinstitut)
Eine Bank, Bausparkasse oder ein anderes Finanzinstitut, das ein Immobiliardarlehen an den Darlehensnehmer vergibt.
3. Darlehensnehmer
Die Person oder das Unternehmen, das ein Immobiliardarlehen aufnimmt, um eine Immobilie zu finanzieren.
4. Annuitätendarlehen
Ein Immobiliardarlehen, bei dem der Darlehensnehmer regelmäßig gleichbleibende Raten (Annuitäten) zahlt, die sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammensetzen. Während der Laufzeit steigt der Tilgungsanteil, während der Zinsanteil sinkt.
5. Tilgung
Die Rückzahlung des aufgenommenen Darlehens durch den Darlehensnehmer, üblicherweise in regelmäßigen Raten. Der Tilgungsanteil erhöht sich im Laufe der Zeit, während die Zinsbelastung sinkt.
6. Zinsen
Der Preis, den der Darlehensnehmer für die Aufnahme eines Darlehens zahlt, ausgedrückt als Prozentsatz des Darlehensbetrages. Die Zinsen können fest (Fixzins) oder variabel sein.
7. Sollzins
Der nominale Zinssatz, der für ein Darlehen festgelegt wird, ohne Berücksichtigung weiterer Kosten wie Bearbeitungsgebühren. Er dient zur Berechnung der Zinskosten.
8. Effektivzins
Der Gesamtzins, den der Darlehensnehmer tatsächlich zahlt, einschließlich aller Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren. Er gibt die tatsächlichen Kosten des Darlehens pro Jahr an und ist daher ein besserer Vergleichswert als der Sollzins.
9. Laufzeit
Der Zeitraum, über den das Darlehen zurückgezahlt werden muss. Die Laufzeit eines Immobiliardarlehens kann mehrere Jahre bis Jahrzehnte betragen.
10. Sondertilgung
Die Möglichkeit, einen zusätzlichen Betrag außerhalb der regulären Ratenzahlung zur Tilgung des Darlehens zu leisten. Sondertilgungen ermöglichen es, das Darlehen schneller zurückzuzahlen und Zinskosten zu sparen.
11. Eigenkapital
Der Anteil des Kaufpreises einer Immobilie, den der Darlehensnehmer aus eigenen Mitteln finanziert. Ein höherer Eigenkapitalanteil kann bessere Darlehenskonditionen ermöglichen.
12. Beleihungswert
Der Wert einer Immobilie, der von der Bank als Sicherheit für das Darlehen akzeptiert wird. Dieser Wert liegt oft unter dem Marktwert der Immobilie und dient der Risikominimierung für den Darlehensgeber.
13. Beleihungsauslauf
Das Verhältnis zwischen Darlehenssumme und Beleihungswert der Immobilie, ausgedrückt in Prozent. Ein niedriger Beleihungsauslauf bedeutet weniger Risiko für den Darlehensgeber und kann zu besseren Konditionen führen.
14. Grundschuld
Ein dingliches Recht, das als Sicherheit für das Immobiliardarlehen im Grundbuch der finanzierten Immobilie eingetragen wird. Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers kann der Darlehensgeber die Immobilie zwangsversteigern lassen.
15. Hypothek
Ähnlich wie die Grundschuld, ist die Hypothek ein dingliches Recht, das als Sicherheit für das Darlehen im Grundbuch eingetragen wird. Anders als die Grundschuld ist die Hypothek direkt an die Darlehensschuld gekoppelt.
16. Grundbuch
Ein öffentliches Register, das alle Grundstücke und deren Rechtsverhältnisse erfasst. Hier werden unter anderem Eigentümerwechsel, Grundschulden und Hypotheken eingetragen.
17. Baufinanzierung
Eine spezielle Form des Immobiliardarlehens, das zur Finanzierung des Baus oder der Sanierung einer Immobilie verwendet wird. Diese Finanzierung kann durch verschiedene Darlehensformen oder Bausparverträge erfolgen.
18. Vorfälligkeitsentschädigung
Eine Entschädigung, die der Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zahlen muss, wenn das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist vollständig oder teilweise zurückgezahlt wird. Sie dient dazu, den Zinsschaden der Bank auszugleichen.
19. Zinsbindungsfrist
Der Zeitraum, in dem der Zinssatz für ein Immobiliardarlehen festgeschrieben ist. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist kann der Zinssatz neu verhandelt oder das Darlehen umgeschuldet werden.
20. Umschuldung
Der Prozess, ein bestehendes Darlehen durch ein neues Darlehen zu ersetzen, oft zu besseren Konditionen. Eine Umschuldung erfolgt häufig nach Ablauf der Zinsbindungsfrist.
21. Finanzierungsvorschlag
Ein vom Vermittler erstelltes Angebot, das dem Kunden verschiedene Darlehensoptionen vorstellt, basierend auf dessen individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten.
22. Bonitätsprüfung
Die Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers durch den Darlehensgeber. Dies beinhaltet die Prüfung der finanziellen Verhältnisse, des Einkommens und möglicher Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers.
23. Schufa-Auskunft
Ein Bericht der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), der die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers bewertet. Die Schufa-Auskunft enthält Informationen über bestehende Kredite, Zahlungsausfälle und weitere finanzielle Verpflichtungen.
24. Vermittlungsprovision
Die Vergütung, die der Darlehensvermittler vom Darlehensgeber erhält, wenn durch seine Vermittlungstätigkeit ein Darlehensvertrag zustande kommt. Sie wird oft als prozentualer Anteil des Darlehensbetrags berechnet.
25. Verbraucherdarlehen
Ein Darlehen, das für private Zwecke aufgenommen wird, im Gegensatz zu gewerblichen Darlehen. Ein Immobiliardarlehen ist eine spezielle Form des Verbraucherdarlehens, das für den Kauf oder Bau von Wohneigentum verwendet wird.
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